Kranfahrerschulung inklusive Anschläger

Die Unfallverhütungsvorschrift Krane (DGUV Vorschrift 52, ehemals BGV D6) schreibt vor, dass nur geschulte und befähigte Personen einen Kran bedienen oder warten dürfen. Ebenso müssen Anschläger gemäß DGUV Vorschrift 109-017 über eine spezifische Qualifikation verfügen. Die Schulung ist entscheidend, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Eine fundierte Ausbildung hilft, Risiken zu erkennen und zu minimieren, die beim Anschlagen und Transportieren von Lasten auftreten können.

Da ein Kranführer somit über beide Scheine verfügen muss, bieten wir diese Kombinationsschulung an. Sie dauert - wie die reguläre Kranschulung auch - zwei Tage und findet auf unserem Betriebsgelände in Bünde statt.

 

Nächste Schulungstermine:

  • 17. - 18. März 2025
    08:30 - 16:00 Uhr

Weitere Termine auf Anfrage.

Hier direkt zur unverbindlichen Anmeldung

 

Voraussetzungen:

Die "Unfallverhütungsvorschrift Krane" (DGUV Vorschrift 52- bisher BGV D6) bestimmt in § 29: Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kranführen) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen,

  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • die körperlich und geistig geeignet sind,
  • die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm gegenüber nachgewiesen haben und
  • von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen

 

Inhalte der Schulung:

Theorie: 

  • Gesetzliche Grundlagen gemäß DGUV Vorschrift 52 und 109-017 sowie ArbSchG, BetrSichV und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 
  • Standsicherheit von Kranen
  • Lastaufnahme mit Ketten, Seilen und Tragegurten
  • Einsatz von Personenarbeitskörben
  • Physikalische Grundlagen des Anschlagens von Lasten
  • Sicherheitsvorschriften und Gefährdungsbeurteilung

Praxis: 

  • Kranbedienung auf der Baustelle
  • Sicheres Anschlagen von Lasten
  • Wartung und Überprüfung von Kranseilen, Bremsen und Getrieben
  • Verfahren von Lasten

Die Praxisunterweisung findet in kleinen Gruppen statt.

Abschluss:

  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Fahrausweis für Krane sowie ein Zertifikat für die Anschläger-Ausbildung.
  • Hinweis: Die TRBS sieht vor, dass die Qualifikation regelmäßig durch Auffrischungsseminare oder Schulungen erneuert werden sollte, um sicherzustellen, dass Anschläger stets über die aktuellen Sicherheitsstandards und Techniken informiert sind.

 

Schulungsort:

  • Schulungsraum Firma Grotemeier
    Elsestr. 33
    32257 Bünde

 

Referent:

  • Udo Schroeter (Cyborg Schulungen)

 

Kosten p.P. / 2-tägig:

  • 440,00 € zzgl. MwSt., inkl. Verpflegung und Lehrmittel

 

Hier direkt zur unverbindlichen Anmeldung

Die Unfallverhütungsvorschrift Krane (DGUV Vorschrift 52, ehemals BGV D6) schreibt vor, dass nur geschulte und befähigte Personen einen Kran bedienen oder warten dürfen. Ebenso müssen Anschläger gemäß DGUV Vorschrift 109-017 über eine spezifische Qualifikation verfügen. Die Schulung ist entscheidend, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Eine fundierte Ausbildung hilft, Risiken zu erkennen und zu minimieren, die beim Anschlagen und Transportieren von Lasten auftreten können.

Da ein Kranführer somit über beide Scheine verfügen muss, bieten wir diese Kombinationsschulung an. Sie dauert - wie die reguläre Kranschulung auch - zwei Tage und findet auf unserem Betriebsgelände in Bünde statt.

 

Nächste Schulungstermine:

  • 17. - 18. März 2025
    08:30 - 16:00 Uhr

Weitere Termine auf Anfrage.

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Voraussetzungen:

Die "Unfallverhütungsvorschrift Krane" (DGUV Vorschrift 52- bisher BGV D6) bestimmt in § 29: Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kranführen) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen,

  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • die körperlich und geistig geeignet sind,
  • die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm gegenüber nachgewiesen haben und
  • von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen

 

Inhalte der Schulung:

Theorie: 

  • Gesetzliche Grundlagen gemäß DGUV Vorschrift 52 und 109-017 sowie ArbSchG, BetrSichV und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 
  • Standsicherheit von Kranen
  • Lastaufnahme mit Ketten, Seilen und Tragegurten
  • Einsatz von Personenarbeitskörben
  • Physikalische Grundlagen des Anschlagens von Lasten
  • Sicherheitsvorschriften und Gefährdungsbeurteilung

Praxis: 

  • Kranbedienung auf der Baustelle
  • Sicheres Anschlagen von Lasten
  • Wartung und Überprüfung von Kranseilen, Bremsen und Getrieben
  • Verfahren von Lasten

Die Praxisunterweisung findet in kleinen Gruppen statt.

Abschluss:

  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Fahrausweis für Krane sowie ein Zertifikat für die Anschläger-Ausbildung.
  • Hinweis: Die TRBS sieht vor, dass die Qualifikation regelmäßig durch Auffrischungsseminare oder Schulungen erneuert werden sollte, um sicherzustellen, dass Anschläger stets über die aktuellen Sicherheitsstandards und Techniken informiert sind.

 

Schulungsort:

  • Schulungsraum Firma Grotemeier
    Elsestr. 33
    32257 Bünde

 

Referent:

  • Udo Schroeter (Cyborg Schulungen)

 

Kosten p.P. / 2-tägig:

  • 440,00 € zzgl. MwSt., inkl. Verpflegung und Lehrmittel

 

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Ansprechpartner

Katharina Hüske
Koordination und Organisation von Schulungen

T: +49 5223 166-212
E-Mail senden