Laut "Unfallverhütungsvorschrift Krane" muss jeder Kranfahrer zum Führen oder Warten eines Kranes vom Unternehmer / Betreiber ausdrücklich beauftragt werden. Der Kranführer muss für die Bedienung des Gerätes ausgebildet sein und seine Befähigung hierzu nachweisen.
Hierfür bieten wir geeignete Schulungen / Unterweisungen an. Sie dauern jeweils zwei Tage und finden auf unserem Betriebsgelände in Bünde statt.
Nächste Schulungstermine:
- 13. - 14. Januar 2025
- 08:30 - 16:00 Uhr
- 15. - 16. Januar 2025
08:30 - 16:00 Uhr - 20. - 21. Januar 2025
08:30 - 15:00 Uhr - 22. - 23. Januar 2025
08:30 - 16:00 Uhr - 27. - 28. Januar 2025
08:30 - 16:00 Uhr
Weitere Termine auf Anfrage.
Voraussetzungen:
Die "Unfallverhütungsvorschrift Krane" (DGUV Vorschrift 52- bisher BGV D6) bestimmt in § 29: Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kranführen) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen,
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- die körperlich und geistig geeignet sind,
- die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm gegenüber nachgewiesen haben und
- von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen
Inhalte der Schulung:
- Reduzierung der Unfallgefahr
- Verringerung von Maschinenausfallzeiten
- Risikominimierung bei Haftungsansprüchen
Theorie:
- Kranbedienung
- Standsicherheit
- Lastaufnahme mittels: Ketten / Seile / Tragegurte
- Personenarbeitskörbe
Praxis:
- Kranfahren auf der Baustelle
- Krane in/außer Betrieb setzen
- Wartung / Überprüfung: Seile / Bremsen / Geriebe
- Verfahren von Lasten
Die Praxisunterweisung findet in kleinen Gruppen statt.
Abschluss:
- Nach bestandener Prüfung, Fahrausweis für Krane
Schulungsort:
- Schulungsraum Firma Grotemeier
Elsestr. 33
32257 Bünde
Referent:
- Udo Schroeter (Cyborg Schulungen)
Kosten p.P. / 2-tägig:
- 375,00 € zzgl. MwSt., inkl. Verpflegung und Lehrmittel
Laut "Unfallverhütungsvorschrift Krane" muss jeder Kranfahrer zum Führen oder Warten eines Kranes vom Unternehmer / Betreiber ausdrücklich beauftragt werden. Der Kranführer muss für die Bedienung des Gerätes ausgebildet sein und seine Befähigung hierzu nachweisen.
Hierfür bieten wir geeignete Schulungen / Unterweisungen an. Sie dauern jeweils zwei Tage und finden auf unserem Betriebsgelände in Bünde statt.
Nächste Schulungstermine:
- 13. - 14. Januar 2025
- 08:30 - 16:00 Uhr
- 15. - 16. Januar 2025
08:30 - 16:00 Uhr - 20. - 21. Januar 2025
08:30 - 15:00 Uhr - 22. - 23. Januar 2025
08:30 - 16:00 Uhr - 27. - 28. Januar 2025
08:30 - 16:00 Uhr
Weitere Termine auf Anfrage.
Voraussetzungen:
Die "Unfallverhütungsvorschrift Krane" (DGUV Vorschrift 52- bisher BGV D6) bestimmt in § 29: Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kranführen) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen,
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- die körperlich und geistig geeignet sind,
- die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm gegenüber nachgewiesen haben und
- von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen
Inhalte der Schulung:
- Reduzierung der Unfallgefahr
- Verringerung von Maschinenausfallzeiten
- Risikominimierung bei Haftungsansprüchen
Theorie:
- Kranbedienung
- Standsicherheit
- Lastaufnahme mittels: Ketten / Seile / Tragegurte
- Personenarbeitskörbe
Praxis:
- Kranfahren auf der Baustelle
- Krane in/außer Betrieb setzen
- Wartung / Überprüfung: Seile / Bremsen / Geriebe
- Verfahren von Lasten
Die Praxisunterweisung findet in kleinen Gruppen statt.
Abschluss:
- Nach bestandener Prüfung, Fahrausweis für Krane
Schulungsort:
- Schulungsraum Firma Grotemeier
Elsestr. 33
32257 Bünde
Referent:
- Udo Schroeter (Cyborg Schulungen)
Kosten p.P. / 2-tägig:
- 375,00 € zzgl. MwSt., inkl. Verpflegung und Lehrmittel